Hoffnungsschimmer?

Eigentlich müsste die Bloggerszene jubeln: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum Schutz des geistigen Eigentums beschlossen, in dem u.a. auch das Abmahn-Unwesen eingedämmt werden soll. Laut Pressemitteilung des Justizministeriums darf eine Kanzlei nur noch 50 Euro für eine erste anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verlangen. Zypries: “Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig gegen überzogene Abmahnkosten besser geschützt.”

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